§ 758 ABGB
OGH, 05.08.2021, 2 Ob 75/21z
[1] Die Erblasserin hinterließ zwei Söhne und eine Tochter. In einem Testament hatte sie die Kinder des jüngsten Sohnes zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Diese gaben bedingte Erbantrittserklärungen ab und verwalten, soweit minderjährig vertreten durch ihre Mutter, den Nachlass (§ 810 ABGB). Das Erstgericht ordnete am 28. Mai 2020 die Inventarisierung an.