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Für den abwesenden unehelichen Sohn wurde im Verlassenschaftsverfahren ein Abwesenheitskurator bestellt. Erbin verlangt nun Ausfolgung des gesperrten Pflichtteilsbetrags: keine Parteistellung

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2021/10JEV 2021, 101 Heft 2 v. 5.7.2021

§ 13 VerwEinzG

§ 277 Abs 3 ABGB

Für den abwesenden unehelichen Sohn wurde im Verlassenschaftsverfahren ein Abwesenheitskurator bestellt. Erbin verlangt nun Ausfolgung des gesperrten Pflichtteilsbetrags: keine Parteistellung

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