§§ 788, 789 ABGB
Die Nachlässe beider Elternteile sind überschuldet; eine Tochter nimmt die zweite Tochter als nach § 789 ABGB haftende Geschenknehmerin in Anspruch; Berücksichtigung von Nutzungsrechten Dritter an einer geschenkten Liegenschaft
§§ 788, 789 ABGB
Die Nachlässe beider Elternteile sind überschuldet; eine Tochter nimmt die zweite Tochter als nach § 789 ABGB haftende Geschenknehmerin in Anspruch; Berücksichtigung von Nutzungsrechten Dritter an einer geschenkten Liegenschaft