Die vermögensrechtliche Vollziehung grenzüberschreitender Erbfälle ist typischerweise auf taugliche Legitimationsnachweise angewiesen. Die EuErbVO hat sich durch die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses zwar dieser Problematik angenommen, gleichzeitig ist aber durch die (weiterbestehenden) nationalen Erbnachweise eine Konkurrenzsituation entstanden. Mit der Rs Kubicka sowie der Rs Oberle hat der EuGH dazu erste Leitentscheidungen gefällt. Auch der OGH war bereits mehrfach gezwungen sich in seiner Judikatur mit diesem rechtlichen Grenzbereich auseinanderzusetzen. Der Beitrag zeigt, dass mehrere sekundärrechtliche Fragestellungen weiterhin einer autoritativen Beantwortung durch den EuGH harren.