Die EuErbVO ist zweifellos eine markante Zäsur für grenzüberschreitende Erbrechtsfälle. Für den Rechtsanwender gilt es, das Erbrecht mit internationalem Bezug "neu zu lernen". Auf Grund der massiven Auswirkungen liegt es daher in der Natur der Sache, dass eine enorme Anzahl an Publikationen zur EuErbVO erschienen ist; für den in Österreich tätigen Juristen sind dabei auch die vielen Publikationen aus Deutschland von Relevanz. Gerade die Lektüre einschlägiger Artikel bringt aber zum Vorschein, dass der Europäische Gesetzgeber keineswegs alles immer zum "einfacheren" bzw zum "besseren" geändert hat. Der Rechtsanwender wird immer wieder vor neue Fragen gestellt, was vor allem dem Umstand geschuldet ist, dass die EuErbVO sehr abstrakt ist.