Die umfassende Neukodifizierung des GesbR-Rechtes durch das GesbR-Reformgesetz regelt auch die Rechtsfolgen des Todes eines GesbR-Gesellschafters neu. Ähnlich dem gesamten Gesetzesvorhaben, nähert sich das Gesetz auch in diesem Punkt an die für eingetragene Personengesellschaften geltenden Normen an. Der Artikel soll einen Überblick über die neue Rechtslage verschaffen und untersuchen, wo hinsichtlich des Gesellschaftertodes Deckung mit dem Recht der OG gegeben ist und wo weiterhin Unterschiede bestehen.