in der letzten Ausgabe des JEV im Jahr 2014 befasst sich Wöss in einem umfangreichen Beitrag mit den erbrechtlichen Konsequenzen des Ablebens des GesbR-Gesellschafters nach der GesbR-Novelle. Die umfassende Kodifizierung des GesbR-Rechtes durch das GesbR-Reformgesetz regelt ja auch die Rechtsfolgen eines Todes eines GesbR-Gesellschafters neu. Wöss kommt in seinem Beitrag zu dem Schluss, dass sich die Rechtsfolgen bei Tod des GesbR-Gesellschafters nunmehr deutlich erkennbar an den entsprechenden Regelungen der eingetragenen Personengesellschaften orientieren. Unterschiede ergeben sich laut Wöss vor allem aus der mangelnden Rechtsfähigkeit der GesbR.