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Liebe Leserinnen und Leser,

EditorialKatharina Müller, Martin SchauerJEV 2014, 123 Heft 4 v. 5.1.2015

in der letzten Ausgabe des JEV im Jahr 2014 befasst sich Wöss in einem umfangreichen Beitrag mit den erbrechtlichen Konsequenzen des Ablebens des GesbR-Gesellschafters nach der GesbR-Novelle. Die umfassende Kodifizierung des GesbR-Rechtes durch das GesbR-Reformgesetz regelt ja auch die Rechtsfolgen eines Todes eines GesbR-Gesellschafters neu. Wöss kommt in seinem Beitrag zu dem Schluss, dass sich die Rechtsfolgen bei Tod des GesbR-Gesellschafters nunmehr deutlich erkennbar an den entsprechenden Regelungen der eingetragenen Personengesellschaften orientieren. Unterschiede ergeben sich laut Wöss vor allem aus der mangelnden Rechtsfähigkeit der GesbR.

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