Das österreichische Konzept des Pflichtteilsrechts mit materiell-rechtlich vorgegebenen Teilhabequoten zugunsten exakt umrissener Berechtigter stellt lediglich eines von mehreren möglichen Regelungskonzepten der zwingenden Nachlassteilhabe bestimmter Personen dar. Drei weitere, sowohl von der österreichischen Regelung als auch untereinander abweichende Regelungen werden vorgestellt.