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Die Gestaltbarkeit der Pflichtteilsdeckung

AufsätzeDr. Peter GillerJEV 2014, 14 Heft 1 v. 30.3.2014

Eine der größten Schwächen des geltenden Pflichtteilsrechtes wird allgemein darin erblickt, dass der Pflichtteil als sofort fällige Geldforderung wirtschaftliche Einheiten bedroht, sprich den Erben dazu zwingt, im Nachlass befindliche Unternehmen und Liegenschaften (teilweise) zu veräußern, damit er diese Forderung begleichen kann. Manchmal geht die Bedrohung auch nicht so sehr vom Pflichtteilsrecht an sich, sondern vom pflichtteilsberechtigen Erben aus, dessen Zugriff auf den Nachlass der Erblasser im Interesse der Bewahrung seines Vermögens Grenzen setzen möchte. Dabei zeigt sich, dass das geltende Recht mehr an Gestaltungsspielräumen für den Erblasser bietet, als man bei nüchternem Studium des Gesetzestextes vermuten würde.

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