In vielen GmbH-Gesellschaftsverträgen sind Aufgriffsrechte mit einem begünstigten Aufgriffspreis für den Tod eines Gesellschafters vorgesehen. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den – bis jetzt noch wenig beachteten – pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen solcher Regelungen auseinander.
1. Einleitung
In Gesellschaftsverträgen finden sich oft spezielle Regelungen für den Tod eines Gesellschafters.