vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Kraftfahrzeug im Nachlass

AufsätzeMag. Andreas RechbergerJEV 2012, 42 Heft 2 v. 1.4.2012

Der Nachlassvertreter hat gemäß § 43 Abs 6 KFG den Tod des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges der Zulassungsbehörde - in der Regel dem beliehenen Versicherer - mitzuteilen.1)1)Dazu Grubmann, KFG3 (2009) § 43 Rz 29. Dem Vernehmen nach nehmen einige Versicherer die Mitteilung zum Anlass, sämtliche auf das Kraftfahrzeug (in der Folge: "Kfz") bezogenen Versicherungsverträge als beendet anzusehen. Die Ausgangslage gibt Anlass, die Schnittmenge von Erb- und Versicherungsrecht genauer zu betrachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!