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Der Letztbegünstigte einer Privatstiftung und die Vererblichkeit seiner Rechtsstellung (insbesondere nach einem Widerruf)

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Christian RablJEV 2011, 42 Heft 2 v. 1.4.2011

Dieser Beitrag klärt die Frage der Vererblichkeit der Rechtsstellung eines Letztbe günstigten und liefert einen Beitrag zum Verständnis des Weges von der Auflösung zur Löschung der Privatstiftung, insbesondere nach ihrem wirksamen Widerruf.

1. Zwei Formen der Begünstigung im Privatstiftungsgesetz

Das Privatstiftungsgesetz (PSG)1)1)BG vom 14.10.1993, BGBl 694/1993 idF BGBl I 111/2010. unterscheidet zwei Arten der Begünstigung.

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