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JEV Inhaltsverzeichnis Heft 3/2010

Heft 3 v. 1.7.2010

​​Editorial

  1. ​ Urnik, Editorial

​​Aufsätze

  1. ​ Leitner, Einkünftezurechnung an den ruhenden Nachlass?
  2. ​ Kalss, Aufgaben des Vorstands in der Privatstiftung zur Sicherung des Stifterwillens
  3. ​ Rohn, Urink, Zur Wertfindung eines Unternehmens - Werttreiber und Anlässe in der Unternehmensbewertung und der Einfluss des erbrechtlichen Pflichtteilanspruches

​​Rechtsprechung

  1. ​
    1. ​ Steuerrecht
    2. ​ Gesamtentgelt der Geschäftsveräußerung im Ganzen Entrichtung der Umsatzsteuer durch Überrechnung des (Vorsteuer-)Guthabens Unbilligkeit der Festsetzung eines Säumniszuschlages
    3. ​ Beginn der Siebenjahresfrist bei sukzessivem Unternehmenserwerb Entgeltlichkeit eines Anteilserwerbs
    4. ​ Rohn, Zeitpunkt der Veräußerungsgewinnbesteuerung
  2. ​
    1. ​ Stiftungsrecht
    2. ​ Schimka, Bei einer Stiftermehrheit führt der Wegfall eines Stifters mangels abweichender Regelung in der Stiftungsurkunde zum Erlöschen des den Stiftern vorbehaltenen Widerrufsrechts.
  3. ​
    1. ​ Erbrecht
    2. ​ Nur eingeschränkte Antragslegitimation des Noterben im Verlassenschaftsverfahren
    3. ​ Ein Beschluss nach § 161 AuStrG ist der Rechtskraft nur in Verbindung mit der rechtskräftigen Einantwortung fähig
    4. ​ Sprohar-Heimlich, Grundbuch: Eine nicht vor Gericht oder Gerichtskommissär protokollierte, sondern als Privaturkunde errichtete Erbteilungsvereinbarung kann aufgrund ihrer Bestätigung im Einantwortungsbeschluss verbüchert werden.
    5. ​ Bewertung einer auf den Todesfall geschenkten Liegenschaft bei der Pflichtteilsbemessung
    6. ​ Die Rechtsansicht der Unterinstanzen, dass die einmalige Begehung eines Betrugs, der mit bedingt nachgesehener Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bestraft wurde, den Tatbestand des § 768 Z 4 ABGB nicht erfüllt, ist jedenfalls vertretbar.
    7. ​ Aichberger-Beig, Die Anwartschaftsstellung des Nacherben ist im Zweifel vererblich. Pflichtteilsergänzungsansprüche, die sich aus einer testamentarischen Hinterlassung des Pflichtteils ergeben, unterliegen nicht der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1487 ABGB
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