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Die Errichtung von Folgeprivatstiftungen nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008

AufsätzeMMag. Dr. Ernst Marschner11MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M. ist Steuerberater, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht und leitet die Abteilung Tax bei Ernst & Young in Linz.JEV 2009, 91 Heft 3 v. 1.7.2009

Bei Errichtung einer "Folgestiftung" überträgt eine bestehende Stiftung ihr Vermögen oder einen Teil davon als Stifterin auf eine neu zu errichtende Stiftung. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Schenkungsmeldegesetz 200822BGBl I 2008/85 vom 26.6.09. erstmals ertragsteuerliche Rahmenbedingungen kodifiziert, die es nachfolgend zu untersuchen gilt. Der Beitrag beschränkt sich auf Darstellung der ertragsteuerlichen Folgen des EStG auf Privatstiftungen und klammert weitere (steuerliche) Fragen, ua betreffend ausländische Stiftungsformen sowie betreffend die Stiftungseingangssteuer aus.

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