§ 1072 ABGB
Ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten wird nicht durch den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge ausgelöst.
OGH 21.12. 2006, 2 Ob 132/06k
§ 1072 ABGB
Ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten wird nicht durch den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge ausgelöst.
OGH 21.12. 2006, 2 Ob 132/06k