§ 785 Abs 3 ABGB
Behauptungs- und Beweislast für die Schenkung aus sittlicher Pflicht
Eine Schenkung von hohem Wert ist nicht a priori schon deshalb als aus sittlicher Pflicht gegeben zu erachten, weil der Geschenknehmer ein naher Verwandter und bedürftig ist. Der Beschenkte hat Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands zur Schenkungsanrechnung vorzubringen und zu beweisen.