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Antrag auf Ergänzung einer aktorischen Kaution an keine Frist gebunden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 256 Heft 4 v. 26.5.2026

§ 57 ZPO, § 58 ZPO, § 59 ZPO

Wenn sich im Laufe des Rechtsstreits ergibt, dass die geleistete Sicherheit nicht hinreicht, kann der Beklagte die Ergänzung derselben beantragen, sofern nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.

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