vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung des Deckungskapitals für die Verbesserung eines noch nicht behobenen Mangels

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 239 Heft 4 v. 26.5.2026

§ 932 Abs 4 ABGB, § 933a ABGB, § 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB

Außerhalb von Verbrauchergeschäften können die im begehrten Deckungskapital enthaltenen Ein- und Ausbaukosten nicht nach § 932 Abs 4 ABGB, sondern (als Mangelfolgeschäden) nur aus dem Titel des Schadenersatzes vom Übergeber gefordert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!