§ 932 Abs 4 ABGB, § 933a ABGB, § 1295 ABGB, § 1296 ABGB, § 1297 ABGB
Außerhalb von Verbrauchergeschäften können die im begehrten Deckungskapital enthaltenen Ein- und Ausbaukosten nicht nach § 932 Abs 4 ABGB, sondern (als Mangelfolgeschäden) nur aus dem Titel des Schadenersatzes vom Übergeber gefordert werden.

