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Der österreichische Vizekanzler in verfassungsrechtlicher Sicht

AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd WieserJBl 2026, 201 Heft 4 v. 26.5.2026

Der Vizekanzler der Republik Österreich wird in der Öffentlichkeit primär als Vorsitzender des kleineren Koalitionspartners und Gegenspieler bzw Konkurrent des Bundeskanzlers wahrgenommen. In der Bundesverfassung sind diese Funktionen positivrechtlich jedoch nicht abgebildet. Das B-VG weist vielmehr eine merkwürdige, nicht bloß auf den ersten Blick inkohärente, jedenfalls unerwartete und wohl kaum jemandem politisch Interessierten bekannte Trias von eigentümlichen Vizekanzlerfunktionen aus. In der vorliegenden Abhandlung werden zunächst Fragen der Amtsbestellung des Vizekanzlers – hierbei gesondert hervorgehoben die unterschiedlichen Möglichkeiten der Funktionalisierung dieses Amtes –, ferner der Rechtsstellung und der Amtsbeendigung behandelt. Ein umfangreiches Kapitel ist sodann dem Versuch gewidmet, politische Einflussmöglichkeiten des Vizekanzlers aus diversen verfassungsrechtlichen Regelungen bzw eben auch Nicht-Regelungen herauszudestillieren.

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