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Zur Genehmigungspflicht der Umschichtung verlassenschaftszugehöriger Buchgelder und der Veräußerung von Wertpapieren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 508 Heft 8 v. 15.9.2025

§ 167 Abs 3 ABGB, § 810 ABGB, § 147 Abs 2 AußStrG

Das Umschichten von Buchgeld des Erblassers von einem nachlasszugehörigen Girokonto oder Sparbuch auf ein dem Zugriff des präsumtiven Erben entzogenes Konto (hier: Anderkonto der Gerichtskommissärin) ist eine bei Vorliegen von Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass jedenfalls keiner Genehmigung bedürfende Verwaltungshandlung.

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