Seit 01.01.2025 steht die Ermittlungsmaßnahme der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten (§ 115f StPO) in Kraft. Auch wenn die Neuregelung nach rund einem halben Jahr Erfahrung noch einige Unklarheiten mit sich bringt, hat sie den Grundrechtseingriff in das Recht auf Privatsphäre (Art 8 EMRK) und in das Recht auf Datenschutz (§ 1 DSG) beim strafprozessualen Zugriff auf Datenträger und Daten ersichtlich reduziert; insbesondere weil zur Datenminimierung – dem Kern der Neuregelung – bereits Rsp vorhanden ist, die der vorliegende Beitrag nun erstmals aufarbeitet.

