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Keine analoge Anwendung des Kündigungsrechts gemäß § 70 Abs 2 VersVG im Falle der Universalsukzession

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 467 Heft 7 v. 14.8.2025

§ 69 VersVG, § 70 VersVG

Dem Erben steht kein Kündigungsrecht analog zu § 70 Abs 2 VersVG zu, weil die Wertungen und der Zweck der §§ 69, 70 VersVG nicht die Annahme rechtfertigen, der Gesetzgeber habe einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt (hier: Erwerb der versicherten Sache im Weg der Gesamtrechtsnachfolge) übersehen, sondern diesen vielmehr bewusst nicht geregelt.

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