vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verwertbarkeit ausländischer Beweisergebnisse im Lichte der aktuellen OGH-Judikatur zu ANOM und SkyECC*)*)Siehe dazu die Entscheidung OGH 05.11.2024, 14 Os 107/24b, abgedruckt in diesem Heft der JBl 2025, 473.

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Daniel OesterreicherJBl 2025, 422 Heft 7 v. 14.8.2025

Führen ausländische Ermittlungsbehörden eine Nachrichtenüberwachung mittels Trojaner-Software durch, bedienen sie sich einer in Österreich nicht zulässigen Ermittlungsmaßnahme. Teilen die ausländischen Behörden ihre Ermittlungsergebnisse mit österreichischen Strafverfolgungsbehörden, stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit der Beweise in einem inländischen Strafverfahren. Ein Beweisverwendungsverbot kann unter engen Voraussetzungen nach § 55d Abs 7 EU-JZG oder (ausnahmsweise) zur Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens geboten sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte