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Zur Strafbarkeit von Falschaussagen im Rechtshilfeverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Severin GlaserJBl 2025, 683 Heft 10 v. 26.11.2025

§ 288 StGB, § 289 StGB

Der Tatbestand des § 288 Abs 1 und 4 StGB erfasst auch falsche Zeugenangaben, die aus Anlass von Vernehmungen auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung erfolgen. Derartige Rechtshilfeleistungen sind nach den Bestimmungen der StPO zu erbringen.

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