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Zum gesetzlichen Vorausvermächtnis an den beweglichen Sachen des ehelichen oder partnerschaftlichen Haushalts gemäß § 745 ABGB*)*)Ich danke Herrn Univ.-Prof. Dr. Gabriel Kogler für wertvolle Hinweise und Anregungen. Im folgenden Beitrag beziehen sich Paragrafen ohne Angabe eines Gesetzes auf das ABGB.

AufsätzeAss.-Prof. Dr. Florian Scholz-BergerJBl 2025, 631 Heft 10 v. 26.11.2025

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