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Verweisungen auf Unionsrecht als Rechtstechnik zwischen Kompetenzübertragung und Umsetzung*)*)Dr. Marcus Klamert, MA, ist Ministerialrat im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst in Wien; Johannes Egger, LL.M. ist Referent im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus in Wien. Dank gilt Dr. Florian Herbst, Dr. Moriz Kopetzki und dem Herausgeberkollegium der JBl für ihre wertvollen Anmerkungen. Die Autoren bringen ihre persönliche Meinung zum Ausdruck.

AufsätzeDr. Marcus Klamert , Johannes EggerJBl 2025, 621 Heft 10 v. 26.11.2025

Die Technik der Verweisung gehört zu den zentralen Instrumenten der Gesetzgebung, wirft aber im – praktisch überaus bedeutsamen – Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht nach wie vor verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere dynamische Verweisungen stehen im Spannungsfeld zwischen gesetzesökonomischen Erwägungen auf der einen und rechtsstaatlichen Anforderungen und Erwägungen der Kompetenzverteilung auf der anderen Seite. Der vorliegende Beitrag erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen dynamische Verweisungen auf Vorschriften des Unionsrechts zulässig sind und analysiert darauf aufbauend verschiedene Verweisungskonstellationen im Detail.

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