Mit der Entscheidung eines verstärkten Senates (3 Ob 9/23d) hat der OGH im November 2023 seine Rechtsprechung bezüglich der Ersatzansprüche der Eltern wegen einer vom Arzt verschuldeten unerwünschten Geburt eines Kindes grundlegend geändert: Er spricht den Eltern nun sowohl bei nicht behinderten als auch bei behinderten Kindern den Ersatz des gesamten Unterhaltsaufwandes für das Kind zu. Die Begründung des neuen Standpunktes stößt nach Ansicht des Autors auf einige Bedenken, das Ergebnis kann jedoch unter Berücksichtigung eines bisher nicht ausreichend beachteten Gesichtspunktes gerechtfertigt werden: Das Selbstbestimmungsrecht der Eltern ist für die Feststellung des Vorliegens eines Schadens und für die Bemessung des Ersatzes von entscheidender Bedeutung.