vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Substanzwert/Nutzungsausfall und konkrete Schadensberechnung – eine Antwort auf Koziol*)*) Koziol, Objektiv-abstrakte und subjektiv-konkrete Schadensberechnung, JBl 2023, 758. Nach Abschluss meines Aufsatzes ist erschienen: Koziol, Rechtszuweisung, Güterzuordnung und deren Schutz (2024). Da Koziol die ihm diesbezüglich wesentlich erscheinenden Gedanken bereits in JBl 2023, 758 veröffentlicht hat, verliert mein Aufsatz nicht an Aktualität. Soweit nicht gegenteilig ausgewiesen, beziehen sich sämtliche Paragrafenverweise auf das ABGB.

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf ReischauerJBl 2024, 349 Heft 6 v. 28.6.2024

Koziol versteht die abstrakte Schadensberechnung als Prinzip des Schadenersatzrechts. Den einzigen Anhaltspunkt für eine abstrakte Schadensberechnung gibt § 1332 ABGB. Er besagt, dass bei fahrlässiger Sachschädigung der Schaden „nach dem gemeinen Werte, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte“, ersetzt wird. Die nachstehende Arbeit setzt sich damit auseinander. Sie geht auf die historischen Wurzeln ein, weist darauf hin, dass Schätzwert und Schadenersatz zu unterscheiden sind und arbeitet heraus, dass die Sachnutzung zum Kernbereich des Eigentumsrechts gehört und daher auch der Verdienstentgang infolge Nutzungsausfalls bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzen ist. In diesem Zusammenhang zieht sie die Parallele zum Verdienstentgang infolge Köperverletzung. Schließlich widerlegt sie alle Argumente, die für die abstrakte Schadensberechnung als Prinzip ins Treffen geführt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte