Der OGH hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung eines verstärkten Senats postuliert, dass bei wrongful conception der Unterhaltsschaden der Eltern ebenso ersatzfähig sei wie bei wrongful birth. Vor allem zwei Fragen werden damit aufgeworfen: Kann es überzeugen, diese Vereinheitlichung im Wege eines obiter dictum zu erzielen? Und ist es richtig, daran festzuhalten, bei wrongful birth den gesamten Unterhaltsschaden zu ersetzen – oder ist eine Beschränkung auf den behinderungsbedingten Mehraufwand geboten?