§ 1 AHG, § 152 AußStrG, § 157 AußStrG
Ist ein im Verlassenschaftsverfahren aktenkundiges Testament nicht unbedenklich, sind auch die gesetzlichen Erben nach § 157 Abs 1 AußStrG zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufzufordern.
§ 1 AHG, § 152 AußStrG, § 157 AußStrG
Ist ein im Verlassenschaftsverfahren aktenkundiges Testament nicht unbedenklich, sind auch die gesetzlichen Erben nach § 157 Abs 1 AußStrG zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufzufordern.