Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Besonderheiten sich aus der österreichischen Bundesverfassung für die Beleihung ausgegliederter privater Rechtsträger mit Aufgaben in Angelegenheiten der Art 10, 11, 12 und 15 B-VG jeweils ergeben können.
Der vorliegende Beitrag untersucht, welche Besonderheiten sich aus der österreichischen Bundesverfassung für die Beleihung ausgegliederter privater Rechtsträger mit Aufgaben in Angelegenheiten der Art 10, 11, 12 und 15 B-VG jeweils ergeben können.