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Wiederholte Strafverfolgung durch Einstellung des „Strafverfahrens“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 741 Heft 11 v. 29.11.2024

§ 35 SMG, § 36 SMG, § 37 SMG, § 17 Abs 1 StPO, Art 4 7. ZPEMRK

Eine von der StA unbekämpft gebliebene Nichterledigung der Anklage kommt einem Freispruch gleich. Ein Beschluss auf vorläufige Einstellung des „Strafverfahrens“ gemäß §§ 35 ff SMG betreffend insoweit nichterledigte Taten verletzt den in § 17 Abs 1 StPO normierten Grundsatz des Verbots wiederholter Strafverfolgung.

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