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Örtliche Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet nach § 92b JN

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 740 Heft 11 v. 29.11.2024

Art 7 Nr 2 Brüssel Ia-VO, § 92b JN

Der Gesetzgeber wollte mit § 92b JN eine innerstaatliche Parallelnorm zu Art 7 Nr 2 Brüssel Ia-VO (EuGVVO 2012) für jene Fälle schaffen, die nicht in den Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO fallen.

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