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Klaglosstellung durch Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 529 Heft 8 v. 28.8.2023

§ 373 Abs 3 BVergG

Bei Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen während des Nachprüfungsverfahrens, die durch einen hinreichend qualifizierten Vergaberechtsverstoß veranlasst wurde, muss für die Geltendmachung von Schadenersatz – in Analogie zu § 373 Abs 3 BVergG – keine (vorherige) Feststellung über einen mit den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen verbundenen Vergaberechtsverstoß durch die Vergabekontrollbehörde vorliegen.

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