vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu einem systemkonformen österreichischen Bereicherungsrecht – dreizehn Thesen*)*)Wesentlich überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Vortrag, den der Verfasser am 06.12.2022 in Linz vor der Oberösterreichischen Juristischen Gesellschaft gehalten hat.

AufsätzeVis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand KerschnerJBl 2023, 273 Heft 5 v. 25.5.2023

Das in Österreich derzeit praktizierte und gelehrte Bereicherungsrecht bildet eine Mischung zwischen deutschen und österreichischen Normen zur Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Dieser Synkretismus führt einerseits zu Systembrüchen und ermöglicht andererseits weitgehend beliebige Ergebnisse. Ein systemkonformes Bereicherungsrecht kann nach dem Verfasser nur durch Rückbesinnung auf die Absicht des historischen Gesetzgebers (§ 6 ABGB) und den konkreten, im ABGB recht verstreuten Einzelbestimmungen (vor allem §§ 877, 921, 326 ff, 417, 1174, 1431–1437 und 1447 ABGB) erzielt werden. Eine allgemeine Verwendungsklage ist im ABGB nicht zu finden und war bewusst nicht gewollt (Zeiller1)1)Commentar III/1 (1812) 328 ff.). Anhand von dreizehn Thesen versucht der Autor wichtige gesetzeskonforme Pflöcke bzw Eckpfeiler des Bereicherungsrechts einzuschlagen: So wird etwa dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff näher nachgegangen, der über die Verteilung der Insolvenzrisiken entscheidet, aber auch dem spezifischen bereicherungsrechtlichen (Un-)Redlichkeitsbegriff, dem die konkreten, höchst strengen Rechtsfolgen anhaften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte