Das in Österreich derzeit praktizierte und gelehrte Bereicherungsrecht bildet eine Mischung zwischen deutschen und österreichischen Normen zur Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Dieser Synkretismus führt einerseits zu Systembrüchen und ermöglicht andererseits weitgehend beliebige Ergebnisse. Ein systemkonformes Bereicherungsrecht kann nach dem Verfasser nur durch Rückbesinnung auf die Absicht des historischen Gesetzgebers (§ 6 ABGB) und den konkreten, im ABGB recht verstreuten Einzelbestimmungen (vor allem §§ 877, 921, 326 ff, 417, 1174, 1431–1437 und 1447 ABGB) erzielt werden. Eine allgemeine Verwendungsklage ist im ABGB nicht zu finden und war bewusst nicht gewollt (Zeiller1)). Anhand von dreizehn Thesen versucht der Autor wichtige gesetzeskonforme Pflöcke bzw Eckpfeiler des Bereicherungsrechts einzuschlagen: So wird etwa dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff näher nachgegangen, der über die Verteilung der Insolvenzrisiken entscheidet, aber auch dem spezifischen bereicherungsrechtlichen (Un-)Redlichkeitsbegriff, dem die konkreten, höchst strengen Rechtsfolgen anhaften.