Die OGH-Entscheidung 3 Ob 148/20s hat die Probleme der Wirkung einer Leistungsstörung bezüglich der aus einem Vergleich neu geschuldeten Leistung umfassend aufgerollt. Dies vor allem auch im Hinblick auf ältere Rsp. Der vorliegende Beitrag geht nun insbesondere auf die Frage ein, ob die Vertragsauflösung wegen Leistungsstörung wieder zur Rechtslage vor Abschluss des Vergleichs führt und verneint dies grundsätzlich, er sucht vielmehr die Lösung der Probleme auf der Basis des wirksamen Vergleichs.