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Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG bei „vertauschten Parteirollen“

RechtsprechungOrdentliche GerichtePriv.-Doz. Dr. Philipp KlausbergerJBl 2023, 115 Heft 2 v. 17.2.2023

§ 3 KSchG

Eine Einschränkung der Anwendbarkeit des I. Hauptstücks des KSchG auf die typische Fallkonstellation, bei der der Unternehmer die Sach- oder Dienstleistung erbringt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut entnehmen noch aus dem Ziel des Gesetzes ableiten. Die Stellung des Verbrauchers als Verkäufer gegenüber dem kaufenden Unternehmer hindert die Anwendung des § 3 KSchG daher nicht („inverses“ Verbrauchergeschäft).

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