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Objektiv-abstrakt berechneter Schadenersatz auch bei subjektiv-konkret geringerem Schaden? Neue Gedanken zu einem ewigen Streit

AufsätzeRA Univ.-Prof. Dr. Max LeitnerJBl 2023, 69 Heft 2 v. 17.2.2023

Seit langem umstritten ist die Frage, ob der objektiv-abstrakt berechnete positive Schaden auch dann zu ersetzen ist, wenn der Schaden subjektiv-konkret berechnet geringer ausfällt. Mit anderen Worten: Bildet der objektiv-abstrakt berechnete Schaden nicht nur den Höchstersatz bei leichter Fahrlässigkeit, sondern auch (in allen Fällen des Verschuldens) den Mindestersatz des Schadens?

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