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Keine eigenhändige Nuncupatio bei Errichtung notarieller letztwilliger Verfügungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 22 Heft 1 v. 25.1.2023

§ 579 ABGB, § 583 ABGB, § 1249 ABGB, § 67 NO, § 70 NO, § 71 NO, § 72 NO

Die – durch das ErbRÄG 2015 neu eingeführte – eigenhändige Nuncupatio ist ein selbstständiges Solemnitätserfordernis, das zwingend neben die eigenhändige Unterfertigung der fremdhändigen letztwilligen Verfügung tritt. Diesem Solemnitätsgedanken ist bei einem Testiervorgang vor einem Notar jedenfalls Rechnung getragen.

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