§ 156 StPO, § 159 Abs 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 3 StPO, § 285 StPO, § 286 StPO
Erachtet das Rechtsmittelgericht einen Aussagebefreiungsgrund im Aussagezeitpunkt in tatsächlicher Hinsicht als nicht gegeben, stellt sich die Frage nach einem auf einen solchen bezogenen Verfahrensfehler nicht. Nichtigkeitsbegründend ist nur eine durch mangelnde Beobachtung der in Rede stehenden Pflicht geschehene Verletzung einer nichtigkeitsbewehrten Norm.