§ 879 Abs 3 ABGB, § 1098 ABGB, Art 6 Klausel-RL
Ein generelles Haustierverbot in einem Formularmietvertrag ist grundsätzlich als gröblich benachteiligend iS des § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren, soweit es auch artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere (wie beispielsweise Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten) erfasst.