Weist ein zwischen mehreren Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft abgeschlossener Syndikatsvertrag einen Auslandsbezug auf, so wird das Kollisionsrecht der lex fori aktiviert, um das anwendbare Sachrecht zu ermitteln. Die kollisionsrechtliche Qualifikation des Syndikatsvertrags und die daran anschließenden Folgefragen sind nicht abschließend geklärt und haben bislang in der Literatur – trotz der wirtschaftlichen Bedeutung von internationalen Kapitalverflechtungen und der Mobilität von Gesellschaften – wenig Aufmerksamkeit erhalten. Der vorliegende Beitrag nimmt eine Zuordnung des Syndikatsvertrags in die von einer strengen Dichotomie zwischen Schuldvertrag und Gesellschaft geprägten kollisionsrechtlichen Systematik vor und widmet sich Folgefragen, die sich einerseits aus dieser Einordnung und andererseits aus der rechtlichen Nähe der Nebenvereinbarung zur Kapitalgesellschaft stellen.