Doping ist im Spitzensport seit längerer Zeit und wird wohl auch in Zukunft ein großes Problem sein. Seine Bekämpfung erfolgt teilweise mit Hilfe des Strafrechts, einerseits durch Tatbestände des Kernstrafrechts, aber auch mittels besonderer Qualifikationen und Sondertatbeständen des Nebenstrafrechts. Anlässlich der jüngeren Rsp zu diesem Thema analysiert der vorliegende Beitrag grundlegende Probleme der Strafbarkeit der Sportler: Inwiefern machen sich diese wegen Betrugs gegenüber ihren Arbeitgebern und Sponsoren strafbar, wenn sie Dopingmittel verwenden?