§ 786 ABGB, Art XLII EGZPO, § 353 EO, § 354 EO
Ist der Erbe wegen Demenz persönlich nicht in der Lage, eine Auskunftspflicht über den Nachlass oder über Schenkungen zu erfüllen, liegt keine dauerhafte Unmöglichkeit vor, weil die Auskunft auch durch einen nach § 353 EO zu zumutbaren Erhebungen ermächtigten Dritten erteilt werden kann.