§ 1325 ABGB, § 1 PHG, § 2 PHG, § 3 PHG, § 502 ZPO
Selbst wenn das Berufungsgericht mit Recht ausgesprochen hat, dass die ordentliche Revision zulässig sei, das Rechtsmittel dann aber nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erheblicher Rechtsfragen abhängt, ist die Revision trotz der Zulassung zurückzuweisen.