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Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Herausgabe eines nach § 89a StVO abgeschleppten und verwahrten Kraftfahrzeugs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2022, 669 Heft 10 v. 11.10.2022

§ 1 JN, § 89a StVO, § 51 Abs 2 ZPO

Die Verweigerung der Herausgabe eines iS des § 89a StVO aufbewahrten Kraftfahrzeugs stellt eine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Bei der Übernahme des Kraftfahrzeugs zu Unrecht bezahlte Kosten sind durch Klage nach Art 137 B-VG beim VfGH geltend zu machen.

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