§ 1041 ABGB, § 1392 ABGB
Auch bei einer zukünftigen Forderung kann der zweite Zessionar keine Rechte an einer (zugunsten des ersten Zessionars) bereits wirksam abgetretenen Forderung vom Zedenten erwerben, hatte doch der Zedent insoweit die Rechtszuständigkeit bereits verloren.