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Der vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmangel erster Instanz als tauglicher Revisionsgrund – eine Replik

AufsätzeHon.-Prof. Priv.-Doz. HRdOGH Dr. Jürgen C. T. RassiJBl 2021, 157 Heft 3 v. 15.3.2021

Die Diskussion um die in Lehre und Rsp unterschiedlich beantwortete Frage, ob erstgerichtliche Verfahrensmängel in der Revision geltend gemacht werden können, wenn diese bereits vom Berufungsgericht verneint wurden, wurde in dieser Zeitschrift durch einen lesenswerten Beitrag von Trenker bereichert.1)1) Trenker, Der vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmangel erster Instanz als tauglicher Revisionsgrund, JBl 2020, 757, 825. Dabei wurde die Rsp des OGH mit durchaus neuen Argumenten kritisch beleuchtet. Diese Replik soll den wissenschaftlichen Diskurs verbreitern.

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